Mittwoch, 3. März 2010

Verfassungsgericht erlaubt Vorratsdatenspeicherung

Ja, richtig gelesen.
Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung lassen nach dem gestrigen Urteil allenthalben die Korken knallen. Das ist für mich aber völlig unverständlich, denn eigentlich ist das Urteil ein Skandal – in negativem Sinne.
Natürlich wurde dem Gesetzgeber eine schallende Ohrfeige verpasst; es ist auch schön, dass die bislang gesammelten Daten erst einmal gelöscht werden müssen.
Der eigentliche Punkt ist aber: Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil meines Wissens erstmals die Möglichkeit eingeräumt, die Grundrechte ohne konkreten Verdacht einzuschränken. Genau das bedeutet Vorratsdatenspeicherung nämlich: Einschränkung des Telekommunikationsgeheimnisses für alle Bürger, ob nun ein Verdacht gegen sie vorliegt oder nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat nur die derzeitige Ausgestaltung des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt, unter anderem weil die Daten, solange sie bei den Providern auf Vorrat gehalten werden, nicht ausreichend geschützt sind.
Die Vorratsdatenspeicherung an sich wurde aber als verfassungskonform eingestuft.
Mithin ist dieses Urteil eine fürchterliche Niederlage für alle, die sich um Datenschutz Gedanken machen. Und zudem eine historische Wende in der Interpretation des Grundrechtekatalogs zugunsten von mehr Überwachung und weniger Freiheit.
Es wird in Kürze ein neues, angepasstes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geben, die FDP wird einknicken wie üblich, und die CDU/CSU wird sich die Hände reiben, weil die Datensammelwut endlich hieb- und stichfest juristisch abgesichert ist.
Das gestrige Urteil ist kein Grund zur Freude, sondern zu blankem Entsetzen.

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